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UNSERE LEISTUGEN - DURCHSETZUNGSBERATUNG

 

Aufgrund auslegbarer Steuergesetze kommt es bei der Ermittlung der Steuerschuld oft zu einer unterschiedlichen Bewertung von Finanzbehörde und Steuerpflichtigen.

Damit Ihre Rechte gewahrt werden unterstützen wir Sie bei schwierigen Sachverhalten und vertreten Sie gegenüber den Behörden und Finanzgerichten.

 

  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Vertretung bei Rechtsbehelfen vor den Finanzbehörden (Einspruch)
  • Unterstützung bei Rechtsbehelfen nach Sozialversicherungsprüfungen (Widerspruch)
  • Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung)
  • Vertretung bei komplexen Betriebsprüfungen
  • Vertretung vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Europäischem Gerichtshof